Doppelhaushalt Samtgemeinde

Die Haushaltskonsolidierungsgruppe, die mit Finanzpolitikern aller Samtgemeinderatsfraktionen besetzt ist und von der Kämmerei beraten wird, hat dem Samtgemeindeausschuss und dem Rat der Samtgemeinde Nenndorf einstimmig einen Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 empfohlen. Hintergrund sind die Prozesse bis zur Genehmigung der Haushalte durch den Landkreis und die daraus resultierenden Konsequenzen.
Häufig liegt die Genehmigung eines Haushaltes durch den Landkreis erst im Mai oder Juni eines Jahres vor. Erst dann darf für anstehende Projekte Geld aus dem laufenden Haushaltsjahr ausgegeben werden, es sei denn der Rat hat für konkret benannte Projekte jeweils eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung erteilt.
In der Konsequenz können Ausschreibungen erst im frühen Sommer erfolgen. Zum einen geht dadurch eine Menge Zeit verloren, Bauarbeiten können ja bekanntlich nicht zu jeder Jahreszeit erfolgen. Zum anderen sind zu dieser Zeit die Auftragsbücher vieler Unternehmen bereits gut gefüllt, sodass die Preise, die im Zuge der Ausschreibungen erzielt werden, in Teilen massiv überhöht sind. Aus diesem Grunde sind im Haushaltsjahr 2018 eine Reihe von Ausschreibungen zurückgenommen und die Aufgaben in der Konsequenz nicht oder erst nach erneuter Ausschreibung mit erheblichem Zeitverzug abgearbeitet worden.
Damit also die Samtgemeinde entsprechende Leistungen zu annehmbaren Preisen einkaufen und die „Bauzeit“ in den nächsten zwei Jahren voll genutzt werden kann, ist die Politik der Empfehlung der Haushalts-konsolidierungsgruppe gefolgt.
Dabei hat die SPD Samtgemeinderatsfraktion jedoch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie für künftige Zeiträume keinen Automatismus sieht und die Ergebnisse der Ausschreibungen und Bauverläufe genau verfolgen wird. Basierend auf den Ergebnissen wird die SPD dann beraten, ob sie auch künftig Doppelhaushalte mit-tragen wird.