Bezugnehmend auf die Vorlage Nr. 2018 – 0023 GHo vom 16.05.2018 (Bebauungsplan Nr. 15 „Westlich Kornweg“) beantragen wir die Beschlussempfehlung des Bauausschusses und den Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss und Rat wie folgt zu ändern:
Die Ziffer 1. erhält folgende Fassung:
Der Rat der Gemeinde Hohnhorst stimmt dem Planungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 15 „Westlich Kornweg“, einschließlich örtlicher Bauvorschriften, grundsätzlich zu. Dem Planer wird aufgegeben, den Plan dahingehend anzupassen, dass weitere Häuser für mindestens vier bis sechs Parteien im Baugebiet vorgesehen werden.
Die Ziffern 2 bis 5 werden jeweils um den Halbsatz „nach Maßgabe des Änderungsbeschlusses in der Ziffer 1“ ergänzt.
Zudem wird der Beschluss um eine Nummer 6 ergänzt:
Der Gemeindedirektor wird beauftragt, mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft mbH (Wohnbau) in Benehmen mit der Gemeinde Haste Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass die Wohnbau im fraglichen Baugebiet und ggf. auch anderen Bereichen der Gemeinde preisgünstigen und barrierefreien Mietwohnraum schafft.
Begründung:
Ziel des Änderungsantrages ist die Schaffung von Mietraumwohnraum für alle Generationen auf dem Gebiet der Gemeinde Hohnhorst.
Nicht erst seit Erstellung des Entwicklungskonzeptes für Wohnflächen in der Samtgemeinde Nenndorf, erstellt durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung im Auftrage der Stadt Bad Nenndorf, ist bekannt, dass das Angebot an preisgünstigem Mietwohnraum – nicht nur, aber auch – in unserer Samtgemeinde ein knappes Gut ist.
Gerade dieses Baugebiet bietet sich dafür an, entsprechenden Wohnraum zu schaffen.
Der im Bauausschuss vorgebrachte Einwand, Mehrfamilienhäuser würden sich nicht in dieses Wohngebiet einfügen, verfängt nicht. Wer sich unsere Ortsteile insgesamt, aber auch den Scheller und den betreffenden Teil der Gemeinde Haste genauer anschaut, stellt folgendes Bild fest:
Die Dörfer sind geprägt von größeren Gehöften und im Altdorfbereich Mehrgenerationenhäuser, die zumeist über zwei Etagen erbaut wurden. Erst mit der Ansiedlung von Neubaugebieten seit Anfang der 80er, 90er Jahre des letzten Jahrhunderts änderte sich dieses Bild und es entstanden Einfamilienhaussiedlungen.
Gerade im Scheller finden sich in der Birkenweg und im Kirchweg einige Mehrfamilienhäuser. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Altbestand der Straße Auf dem Loh der Gemeinde Haste ab.
Weshalb die Neubaugebiete der 80er und 90er realisiert wurden, nunmehr ortsprägend sein sollen und der Altbestand nicht, ist nicht nachvollziehbar.
Die Schaffung von Wohnraum kann nicht allein auf das Mittelzentrum Bad Nenndorf abgewälzt werden. Auch in unserer Gemeinde gibt es Bedarf an Mietwohnraum. Der Scheller bietet sich wegen der vorhandenen Infrastruktur, wie Nähe zum Bahnhof, zur Grundschule, Einkaufsmöglichkeiten und Kindergärten, an.
In der jüngeren Vergangenheit haben mehrere Einwohnerinnen und Einwohner unsere Gemeinde verlassen, weil hier kein geeigneter Mietwohnraum zur Verfügung stand.
Der Ergänzungsantrag, der die neue Ziffer 6 werden soll, soll zur tatsächlichen Realisierung von mehr Mietwohnraum beitragen.
Die Kreiswohnungsbaugesellschaft ist in vielen Gemeinden ein verlässlicher Partner bei der Schaffung und Instandhaltung von Mietwohnraum. In unserer Samtgemeinde verfügt sie derzeit überkeinerlei Angebote. Dies gilt es zu ändern.