Der Bauausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat sich mit einer Gestaltungssatzung mit dem Schwerpunkt auf Werbeanlagen für die Gebäude und Grundstücke der Innenstadt befasst. In dem Gremium wurde der Wunsch geäußert, mehr als nur Werbung zu reglementieren, beschlossen wurde indes nichts.

Werbeanlagen dürfen laut dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf eine Größe von sechs Quadratmetern nicht überschreiten und maximal einen Meter hoch sein. Freistehende Werbeanlagen sollen ebenfalls erlaubt werden. Deren Höhe soll auf 3,50 Meter begrenzt sein. Und die Werbung ist laut Entwurf nur an der Stelle erlaubt, wo die beworbene Leistung auch angeboten wird.

Bernd Hothan (SPD) unterstützte die Inhalte des Entwurfs, sprach sich jedoch für eine genauere räumliche Zuordnung aus. Der gesamte Stadtkern sollte unter die Statuten einer entsprechenden Satzung stehen. Auch eine Sondernutzungssatzung, die die Ausstattung öffentlicher Plätze regelt, hielt Hothan für sinnvoll. Erich Thies (CDU) bezeichnete den Entwurf als nicht abstimmungsreif, weil dieser noch zu unpräzise sei. Eine reine Höhenbegrenzung genüge beispielsweise nicht.

Heinrich Steding (CDU) sprach sich für eine grundsätzliche Gestaltungssatzung auch für die Gebäude selbst aus und verwies auf einige kubische Flachdach-Bausünden, die in jüngerer Vergangenheit entstanden seien. Dies seien Negativbeispiele.

Entsprechende Beispielsatzungen, die etliche Aspekte jenseits der Werbeanlagen regeln, hatte die Verwaltung aus den Nachbarstädten Bad Münder, Neustadt, Wunstorf und Hameln bezogen. Hothan hielt eine allumfassende Satzung für nicht mehr umsetzbar: „Das Stadtbild ist verloren“, meinte der SPD-Politiker. Die Satzung müsse vor dem Verwaltungsgericht standhalten, dass dies gelinge, hielt Hothan für fraglich.

Da das vorliegende Papier nicht die Zustimmung des Ausschusses fand, wurde die Diskussion erneut vertagt. Bei einer der kommenden Bauausschuss-Sitzungen soll ein Experte einen Satzungsentwurf vorlegen und erläutern. Die Debatte ist nicht neu und war aufgekommen, weil ein Unternehmer in der Nähe der Fußgängerzone mit einem großflächigen Logo an einer Fassade wirbt. gus


sn-online.de vom 12.04.2013