In dem Artikel „Stärkung der Rechte oder Maulkorb für die Bürgerinnen und Bürger“ aus dem Bürgerbrief Nr. 94 legt die SPD ihre Meinung zur Änderung der Regelungen bezüglich der Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bad Nenndorf dar.

Im vorletzten Satz des genannten Artikels schreibt die SPD: „Wenn einem gewählten Ratsmitglied oder einem gewählten Verwaltungsbeamten der öffentliche Dialog mit seinen/ Ihren Wählern zu viel wird, sollten nicht die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Sitzungen eingeschränkt werden, sondern die gewählten Vertreter einen schnellen Rücktritt überdenken.“ Es handelt sich bei diesem Satz um eine generalisierte „wenn – dann“ Aussage im Konjunktiv. Wenn also eine konkrete Bedingung erfüllt ist, dann könnte in der Folge die nachstehende Konsequenz erfolgen, muss aber nicht. Ob die Bedingung - einem gewählten Vertreter wird der öffentliche Dialog zu viel - erfüllt ist, kann nur jeder Vertreter für sich beurteilen. Das nun einige politische Vertreter für sich ganz persönlich aus diesem Artikel eine Rücktrittsforderung ableiten, kann der Lesende für sich selbst bewerten.

Es ist bedauerlich, dass aus einem Artikel, die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in Sitzungen der politischen Gremien in Bad Nenndorf betreffend, eine Rücktrittsdebatte konstruiert wurde. Dies erschwert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen in öffentlichen Sitzungen beteiligt werden können. Wie wichtig eine derartige Debatte ist, haben zahlreiche Rückmeldungen und Gespräche gezeigt. Die SPD wird sich auch weiterhin für Transparenz und Bürgerbeteiligung in politischen Gremien einsetzen.