Im Dezember unternahm die Verwaltung einen Vorstoß zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bad Nenndorf, um die Redezeit der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu beschränken. Zum einen dürfe der Redende sich nur noch einmal äußern - Rückfragen zu Antworten von Verwaltung und Ratsmitgliedern sind somit ausgeschlossen - zudem dürfe der Redende nur noch drei Minuten sprechen. Begründet wurde dieser Vorstoß durch den Stadtdirektor Mike Schmidt mit der Aussage, man wolle durch diese Regelung die „Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken“. Leider muss diese Intention deutlich hinterfragt werden.

Ein Vertreter der CDU erklärte bei der Ratssitzung, dass er keine Einschränkungen sehe, sondern eine gerechtere Verteilung der Redezeit, die zu einem strafferen Sitzungsmanagement führe. Auch eine Vertreterin der WGN schilderte, dass sie es nicht nachvollziehen könne, warum Bürgerinnen und Bürger keinerlei Redebeschränkungen unterlägen, Ratsmitglieder jedoch schon. Zudem sei es kein Wunder, dass bei solch langen Sitzungen ein Nachwuchsproblem bei den Parteien entstehe. Geht es also um die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger? Diesen Argumentationen folgend eher nicht. Offensichtlich scheinen sich eine Reihe von Ratsmitgliedern der genannten Fraktionen durch die Fragen, Einwände und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger gestört und in ihren eigenen Rechten verletzt zu fühlen.

Auch der Hinweis von Stadtdirektor Mike Schmidt, dass das Verwaltungshandeln stets transparent sei und man bei konkreten Fragen, Einwänden und Hinweisen die Verwaltung auch jederzeit direkt ansprechen könne, läuft ins Leere. Gerade Fragen von allgemeiner Bedeutung gehören nach unserer Auffassung in öffentliche Sitzungen, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Antworten der Verwaltung mitbekommen und daher doppelte Fragen vermieden werden.

Die SPD Fraktion, die sich entgegen der Mehrheit deutlich gegen den Verwaltungsvorstoß gestellt hat, sieht keinen Grund die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu beschränken, nur weil diese den öffentlichen Raum nutzen, um Antworten auf ihre Fragen einzuholen, Einwände vorzutragen oder auch nur wertvolle Hinweise zu geben. Das ist gelebte Demokratie und gelebte Bürgerbeteiligung! Und wenn eine Frage zum dritten Mal aufgeworfen wird, dann ist der Sachverhalt wohl noch nicht verständlich genug erklärt. Alles was im Vorlauf einer Maßnahme oder eines Projektes erklärt und geklärt werden kann, führt im Anschluss nicht zu Irritationen oder schlechter Stimmung. Wenn einem gewählten Ratsmitglied oder einem gewählten Verwaltungsbeamten der öffentliche Dialog mit seinen/ihren Wählern zu viel wird, sollten nicht die Rechte der Bürgerinnen und Bürgerin öffentlichen Sitzungen eingeschränkt werden, sondern die gewählten Vertreter einen schnellen Rücktritt überdenken. Wir werden uns in den Sitzungen auch weiterhin für eine offene Gesprächskultur einsetzen.