Nur noch „Restarbeiten“ / Verwaltung rechnet mit Bauabnahme am 20. Dezember

(kle) Die Bauarbeiten am Bahnhof und an der Westlichen Entlastungsstraße neigen sich allmählich ihrem Ende entgegen. Der neue Kreisverkehr und die Verbindung Bahnhofstraße/Bornstraße sind inzwischen für den Verkehr freigegeben, an der Entlastungsstraße selbst stehen nur noch Restarbeiten an, berichtet Samtgemeindebürgermeister und Stadtdirektor Bernd Reese auf Anfrage dieser Zeitung.

„Wenn das Wetter mitmacht“, so Reese, und die Arbeiten so vorangingen wie bisher, könne die Bauabnahme und die anschließende Freigabe der Entlastungsstraße am 20. Dezember erfolgen. „Was wir 2013 vielleicht nicht schaffen werden, sind letzte Markierungen und Pflanzarbeiten“, sagt Reese.

Weitere Neuerungen im Zuge des millionenschweren Bauprojekts – allein im Haushalt 2013 waren 1,7 Millionen Euro dafür festgesetzt – sind unter anderem zusätzliche Parkplätze hinter dem Bahnhofsgebäude sowie ein neuer Gehweg entlang des Fahrradabstellplatzes an der Bornstraße.

Diese Stelle hatte im Vorfeld für Aufsehen gesorgt, da der Behinderten- und Seniorenbeirat einen Zebrastreifen für diesen Bereich der Straße gefordert hatte (wir berichteten). Mit dem neuen Gehweg habe man versucht, die Situation zu optimieren, erklärt Reese.

„Wir werden es auch in Bad Nenndorf nicht schaffen, alle 50 Meter einen Zebrastreifen einzurichten.“ Wer nicht den Weg bis zum Kreisel und dem dortigen Fußgängerüberweg gehen kann oder möchte, dem soll der Gehweg den Übergang auf die andere Straßenseite erleichtern.

Gesperrt sind wegen der Bauarbeiten aktuell noch eine der Bahnhofzufahrten und die Entlastungsstraße. Das Gros der Arbeiten ist allerdings fertig, so Reese. Straßenschilder und Lampen sind angebracht, das angrenzende Regenrückhaltebecken ist fertig, Bäume wurden gepflanzt, und der parallel verlaufende Fuß- und Radweg werde zum Teil bereits genutzt. Ausstehend ist außerdem noch das Anlegen eines Gehwegs als Verbindung zwischen Entlastungsstraße und Sporthalle.

Schaumburger Nachrichten vom 13.12.13