Fußgängerzone, Kurhausstraße, Kurpark: Bad Nenndorf gleicht im Sommer einer Großbaustelle. An mehreren Stellen gleichzeitig will die Stadt unter anderem mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm öffentliche Wege und Straßen verschönern. Aber auch Hausbesitzer, deren Immobilie im Sanierungsgebiet Stadtzentrum steht, können für die Modernisierung ihres Gebäudes auf eine Finanzspritze hoffen.

(kcg). Das geht aus der kommunalen Förderrichtlinie für private Baumaßnahmen hervor, die im Juli 2011 vom Bad Nenndorfer Rat beschlossen wurde. Bisher seien vier Anträge auf einen Zuschuss für die Gebäudesanierung im Rathaus eingegangen, erklärt Stadtdirektor Bernd Reese auf Nachfrage. Von diesen konnte allerdings nur ein Antrag genehmigt werden. Der Grund: Nicht jeder, der auf eine Förderung hofft, könne die Voraussetzungen erfüllen.

Schließlich umfasst die Richtlinie eng formulierte Kriterien: So kann ein Zuschuss beispielsweise nur für gewerblich genutzte Gebäude gewährt werden, wenn die Sanierung zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Vermietungssituation führt und Leerstand beseitigt. Außerdem wird die Instandsetzung und Modernisierung von ortsbildprägenden Gebäuden in Privatbesitz gefördert.

Welche Häuser als ortsbildprägend eingestuft werden, legt das Land Niedersachsen fest. Einer Liste zufolge, die der Redaktion vorliegt, sind das unter anderem das Landgrafenhaus, das Schlösschen, Haus Kassel, Hotel Esplanade, Hotel Hannover, Wincklerbad, Thermalbad, Kurhaus, die Gebäude an der Hauptstraße 6 und 10 sowie die Stadtvillen an der Bahnhofstraße 15 bis 23, Bahnhofstraße 7 und Wilhelmstraße 2.

Die Höhe der Förderung ergibt sich nach Auskunft der Stadt aus dem Einzelfall. So können 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt werden. Die höchste Fördersumme pro Gewerbeeinheit liegt bei 50 000 Euro.
Die Stadt weist darauf hin, dass es nach wie vor die Möglichkeit gibt, einen formlosen Antrag auf einen Zuschuss aus dem Städtebauförderungsprogramm zu stellen. Ansprechpartner ist Irene Althaus vom Sanierungsträger „Baubecon“, Telefon (04 21) 3 29 01 38 und (01 72) 5 43 42 95. Weitere Infos über die kommunale Richtlinie gibt es im Internet unter www.badnenndorf.de, Rubrik bauen.

sn-online.de vom 30.05.2012