Mit dem Kauf des Kurhauses durch die Stadt Bad Nenndorf hat die Stadt bewusst Verantwortung für die Entwicklung dieser zentralen Liegenschaft übernommen. Der Vorschlag der Bad Nenndorfer SPD, die Verwaltung in der Stadtmitte im Haus Kassel und dem gegenüber liegenden Kurhaus unterzubringen, hat im Verwaltungsausschuss eine Mehrheit gefunden. Bis zum Juni sollen nun die notwendigen Voraussetzungen überprüft sowie die finanziellen Folgen durch die Verwaltung vorgelegt werden.

(Ho) In einem ersten Schritt ist vom Barsinghäuser Architekturbüro pm ein Modernisierungsgutachten für eine rein gewerbliche Nutzung mit Läden, Praxen und privaten Dienstleistungsanbietern erarbeitet worden. Die ermittelten Baukosten von 5,3 Millionen Euro (ohne Sanierung des Kursaales) erscheinen zunächst sehr hoch, sind aber für ein großes Gebäude mit über 5.000 m² Geschossfläche nicht ungewöhnlich. Unabhängig von der zukünftigen Nutzung werden Kosten in dieser Größenordnung unumgänglich sein. Allein die energetische Modernisierung des Gebäudes macht einen großen Anteil der Kosten aus.

Das Problem an der vorgelegten Konzeption ist, dass schon jetzt mit großen Leerständen zu rechnen sein wird, weil Flächen der heutigen Nutzer als gesetzt angenommen worden sind und dadurch schwer vermietbare Restflächen übrigbleiben. Das heißt, dass es mit der bisherigen Konzeption kein voll ausgelastetes Kurhaus geben würde und die hohen Umbaukosten von über 5 Millionen Euro trotzdem anfallen.

Auf Vorschlag der SPD wird nun das Modernisierungsgutachten mit dem Ziel überarbeitet, aus dem ehemaligen Kurhaus ein Büro- und Dienstleistungsgebäude zu machen. Wichtigster Baustein ist die Ansiedlung großer Teile der Samtgemeindeverwaltung in dem Gebäude. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin beschlossen, dass bis zum Juni ein überarbeitetes Konzept vorzulegen ist.

Vertiefende Infos zum Antrag der Bad Nenndorfer SPD zum Kurhaus finden Sie hier:

Da das Kurhaus im Sanierungsgebiet liegt, ist es grundsätzlich möglich Städtebauförderungsmittel für die unrentierlichen Kosten der Modernisierung zu bekommen. Wenn auch die reine Rathausnutzung nicht förderfähig ist, schließt das die Förderung der anderen Nutzungen nicht aus. Andere Städte haben mit der Teilförderung von Gebäuden mit Mischnutzungen in den vergangenen Jahren bereits gute Erfahrungen gemacht.